Unser Regelwerk

Damit die Haltung in der Gruppe funktioniert, sind auch bei uns Regeln unverzichtbar. Folgende Bedingungen gelten für die Tagesstätte der Hundefreizeit Bonn:

Sozialverträglichkeit
Das A und O der Gruppenhaltung ist, dass Ihr Hund im Umgang mit Artgenossen sozialverträglich ist. Hierzu möchten wir uns Ihren Hund gerne vor seinem ersten ganzen Tag in der Hundetagesstätte im Rahmen eines Probetermins (halber Tag) anschauen.
Wir nehmen auch unkastrierte Hunde auf, allerdings muss Ihre Hündin während der Läufigkeit zu Hause bleiben. Wird Ihre Hündin während des Aufenthaltes läufig oder ist unter den Rüden sehr begehrt, wird sie separiert.
Wir nehmen grundsätzlich auch Welpen ab der 15. Lebenswoche auf (Impfschutz vorausgesetzt), da diese aber besondere Betreuung benötigen, veranschlagen wir 20 % Aufpreis.

Gesundheit / Gültige Impfungen
Sie müssen für Ihren Hund alle gängigen Impfungen nachweisen können. Ebenso ist ein Schutzmittel gegen Flöhe Pflicht. Auch ein regelmäßiger Nachweis der Entwurmung oder einer Kotprobe ist uns vorzulegen.
Sollte Ihr Hund Medikamente benötigen, besteht die Möglichkeit, diese durch uns verabreichen zu lassen. Bitte sprechen Sie uns darauf an.

Wir bitten dringend darum, uns jegliche Allergien, Erkrankungen und sonstige Besonderheiten des Hundes im Vorhinein genau mitzuteilen. Sollte Ihr Hund während seines Aufenthaltes bei uns erkranken, behalten wir uns vor, unseren Tierarzt zu kontaktieren und Ihren Hund auf Ihre Kosten behandeln zu lassen.

Versicherungen
Bei Aufnahme sowie infolgedessen jährlich ist der Nachweis einer Hundehalterhaftpflichtversicherung unaufgefordert vorzulegen.

Feste Bring- und Abholzeiten
Da wir einen festen Tagesablauf haben, können Sie Ihren Hund nur zu festen Zeiten bringen (7 - 9 Uhr morgens) und abholen (ab 14 Uhr - 19 Uhr).

Ein Probetag vorab
Bevor wir Ihren Hund bei uns fest integrieren, vereinbaren wir einen Probetag. Sie bringen Ihren Hund einen halben Tag (bis 12 Uhr) und wir testen, ob er sich bei uns wohlfühlt. Auch die ersten weiteren Betreuungstage sind noch als Probezeit zu verstehen.